Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden und der l.i.n.e. communication GmbH abgeschlossenen Verträge, auch soweit sie später ohne ausdrückliche Bezugnahme auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen werden. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sie werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn sie von l.i.n.e. communication GmbH schriftlich bestätigt werden.

2. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich vorrangig aus den Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Kostenvoranschlags.

3. Angebot, Vergütungen

3.1. Preise
Alle angegebenen Preise, mit Ausnahme der Aufwandspositionen, sind Pauschalpreise und werden dementsprechend abgerechnet. Alle angegebenen Kosten verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2. Fremdkosten
Fremdkosten werden zzgl. Agenturvergütung an den Kunden weiterberechnet. Die Entscheidung einer Offenlegung der Bezugsquelle/ des Dienstleisters obliegt allein l.i.n.e. communication GmbH.

3.3. Reserve
Die bereitgestellte Reserve wird nur im Bedarfsfalle in Anspruch genommen. Hier findet ein Nachweis durch Einzelkostenbelege / gegen Listung statt.

4. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart wird die branchenübliche Zahlungsregelung zugrunde gelegt, und zwar je 40 % der
voraussichtlichen Gesamtsumme bei Auftragserteilung und zum Aktionsstart, 20 % zum Aktionsende, Zusatzaufwendungen gegen Endabrechnung. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum, danach gelten Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat als vereinbart, da es sich um bereits verauslagte Honorar - und Fremdkosten handelt. Skonti werden nicht gewährt.

5. Rücktritt/Änderung durch den Kunden

Bei Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden werden alle bis zu diesem Zeitpunkt verursachten Kosten zzgl. Agenturvergütung in Rechnung gestellt. Die ausgewiesenen Agenturhonorare fallen in voller Höhe an; Sonderkonditionen, Rabatte , Nachlässe etc. verlieren ihre Gültigkeit.

6. Personalschutz

Die von l.i.n.e. communication GmbH beschäftigten Mitarbeiter/ innen dürfen bis 24 Monate nach Beendigung des Auftrages von unserem Auftraggeber nicht als Arbeitnehmer/in, auch nicht aushilfsweise, angestellt und/oder als freie Mitarbeiter/in unmittelbar beauftragt werden. Bei Verletzung dieser Bestimmung gilt eine Konventionalstrafe von 10.000,- € für jeden Einzelfall als vereinbart.

7. Copyright

l.i.n.e. communication GmbH behält sich die Rechte an allen erstellten Unterlagen, Konzepte, Layouts vor. Die Weitergabe oder weitere Verwendung, auch nur der zugrunde liegenden Ideen, Kopie oder Vervielfältigung jeglicher Art bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung von l.i.n.e. communication GmbH.

8. Gewährleistung

Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen der l.i.n.e. communication GmbH bei Abnahme zu prüfen und die Mängel unverzüglich zu rügen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen. Als Gewährleistung kann der Kunde zunächst nur Nacherfüllung verlangen. Die Art und Weise der Nacherfüllung richtet sich nach dem Ermessen der l.i.n.e. communication GmbH, der auch Ersatzlieferung jederzeit offensteht. Gelingt es l.i.n.e. communication GmbH nicht den Mangel nach zwei Nacherfüllungsversuchen zu beheben, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme / Übergabe Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das gleiche gilt, wenn der Kunde selbst Änderungen vornimmt oder l.i.n.e. communication GmbH die Feststellung der Mängel erschwert, es sei denn die Änderung oder Behinderung ist ohne Auswirkung auf den Mangel geblieben. Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Ablieferung / Abnahme der Leistung.

9. Haftung

Ansprüche auf Ersatz von Schäden sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässig Handeln oder die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten verursacht wurde. Dies gilt bei Ansprüchen auf Ersatz von Personenschäden, Verletzung von Schutzrechten Dritter sowie im Falle der Produkthaftung. Soweit hiernach eine Haftung für Schäden in Betracht kommt ist die Haftung auf den Ersatz der vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden und insoweit auf einen Betrag in Höhe von € 500.000 begrenzt.

10. Versicherungen

Sämtliche in Gebrauch befindliche oder eingelagerte Aktionsmaterialien des Kunden, sowie dem Kunden zur Nutzung vermietete oder überlassene Materialien sind bei l.i.n.e. communication GmbH nicht versichert. Es obliegt daher dem Kunden für eine ausreichende Versicherung zu sorgen.

11. Ausschluß von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Aktion gegenüber l.i.n.e. communication GmbH schriftlich geltend zu machen. Den Nachweis über die rechtswirksame Zustellung des Anspruchs führt der Kunde.

12. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

13. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt Köln als vereinbart.

Stand 07/2013

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